News Release

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:

DFG-Senatskommission legt 54. MAK- und BAT-Werte-Liste vor

Business Announcement

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deut-schen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2018 vorgelegt. Die Liste wurde jetzt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben; sie enthält 95 Än-derungen und Neuaufnahmen und ist in gedruckter Form wie auch digital im Open Access ver-fügbar. Sie ist Teil der wissenschaftlichen Politikberatung, die sich die DFG in ihrer Satzung selbst zur Aufgabe gemacht hat.

In der aktuellen Liste legte die Kommission eine neue Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) für Polytetrafluorethen fest. Der Stoff ist unter anderem bekannt als Teflon oder Gore-Tex durch seine Verwendung zur Beschichtung von Bratpfannen oder Funktionskleidung und ist grundsätzlich nicht toxisch. Der neue MAK-Wert gilt daher nur für die feinen Partikel von Polytetrafluorethen-Staub, die bei der Herstellung oder Verarbeitung am Arbeitsplatz ent-stehen und zum Teil bis in die Lungenbläschen vordringen können. Ist ein Mensch solchem Staub dauerhaft in hohen Konzentrationen ausgesetzt, können die Staubpartikel zu einer Ent-zündung in der Lunge und den verschiedenen daraus resultierenden Gewebeveränderungen bis hin zur Tumorentwicklung führen.

Die Kommission folgt bei der Bewertung arbeitsstoffrelevanter Chemikalien ihrem Grundsatz, unterschiedlichste Aspekte einzubeziehen. Dies zeigt zum einen die Festlegung eines Biologi-schen Arbeitsstoff-Referenzwertes (BAR) für Aluminium im Urin von 15 µg/g Kreatinin. Dieser trägt dazu bei, die Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung, also nicht nur der beruf-lich exponierten Personen, durch das Metall zu beschreiben. Bei Überschreitung dieses Wertes liegt nicht zwangsläufig ein Gesundheitsrisiko vor, der Wert dient aber als Hinweis auf eine zusätzliche Aluminiumbelastung, deren Ursache zu prüfen ist. Wie Aluminium im Körper wirkt, ist bislang nicht vollständig geklärt. Die Kommission hatte 2017 bereits einen BAT-Wert für das Metall festgelegt.

Zum anderen hat die Kommission speziell für die Beratung von Frauen im gebärfähigen Alter und von Schwangeren geprüft, bis zu welcher Plasmakonzentration eine fruchtschädigende Wirkung durch Chlorierte Biphenyle (auch Polychlorierte Biphenyle, PCB) nicht anzunehmen ist. Diese Stoffe wurden früher als Weichmacher oder auch in Dichtungsmassen verwendet und dürfen in Deutschland seit 1989 nicht mehr hergestellt oder verkauft werden. Sie sind in älte-ren Gebäuden oder Geräten jedoch noch enthalten. Aus den vorliegenden Studien konnte die Kommission ableiten, dass bis zu einer Konzentration von 3,5 µg der sogenannten PCB-Indikatorkongenere/L Plasma - diese erlauben einen Rückschluss auf die Gesamtbelastung des Körpers durch Chlorierte Biphenyle - eine fruchtschädigende Wirkung nicht zu befürchten ist.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten - den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen - Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden. Sie weist außerdem die Konzentra-tion eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem beschreibt sie die Biologi-schen Leit-Werte (BLW) sowie die Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entschei-dungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2018 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

Insgesamt legte die Kommission für 14 Stoffe den MAK-Wert neu fest, bei acht Stoffen änderte sie den Wert, bei 13 Stoffen bestätigte sie ihn nach eingehender Prüfung der neueren Literatur. Ein MAK-Wert wurde gestrichen. Die 35 Stoffe mit einem MAK-Wert wurden zudem auf die Begrenzung von kurzzeitigen Expositionsspitzen und auf eine Gefährdung während der Schwangerschaft hin überprüft.

Alle in der Liste genannten Stoffe prüfte die Kommission auch auf ihre atemwegs- und haut-sensibilisierenden Eigenschaften, bei Azinphos-methyl, 1-Butanthiol und Isobornylacrylat wur-de neu auf die hautsensibilisierende Wirkung hingewiesen. Fünf Stoffe erhielten erstmalig den Warnhinweis, dass auch die Aufnahme durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Gefährdung der Gesundheit beitragen kann, bei zwölf weiteren Stoffen wurde dieser Hinweis beibehalten. Im Teil „BAT-Werte, BLW, EKA und BAR" nahmen die Expertinnen und Experten zehn Änderungen und Neuaufnahmen vor. Dabei änderten sie beispielsweise den BAT-Wert für Chlorbenzol, Dimethylformamid, Methanol und 1,1,1-Trichlorethan. Der biologische Ar-beitsstoff-Referenzwert für Benzol wurde geändert und für Aluminium und Molybdän neu ab-geleitet. Für Blei wurde ein BLW-Wert festgelegt.

Die digitale Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste steht seit diesem Jahr nicht nur in deut-scher und englischer Sprache, sondern auch auf Spanisch zur Verfügung. Die von der Senats-kommission veröffentlichten Daten bieten zahlreichen lateinamerikanischen Schwellenländern - denen Ressourcen für evidenzbasierte Arbeitsschutzgrenzwerte und Leitlinien für Vorsorge-untersuchungen fehlen - eine unabhängige und fachlich fundierte Informationsquelle. Die Kommission trägt damit zur Weiterentwicklung und zum aktiven Arbeitsschutz in Ländern bei, deren wirtschaftliche Verflechtungen zunehmend globaler werden.

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Weiterführende Informationen

Eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen der MAK- und BAT-Werte-Liste, den Zugang zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection sowie weitere Informationen über die Arbeit der Senatskom-mission finden Sie unter:
http://www.dfg.de/mak

Hinweis für Redaktionen:

Redaktionen können ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern. Kontakt: Michael Hönscheid,
Tel. +49 228 885-2109, michael.hoenscheid@dfg.de

Ansprechpartnerin im Kommissionssekretariat der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädli-cher Arbeitsstoffe der DFG:
Dr. Heidrun Greim, Tel. +49 8161 71-5601, heidrun.greim@lrz.tum.de

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr. Katja Hartig, Lebenswissenschaften, Tel. +49 228 885-2359, arbeitsstoffkommission@dfg.de

Informationen rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz finden Sie im DFG-Magazin im Internet unter:
http://www.dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik/gesundheitsschutz_arbeitsplatz


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