Eine repräsentative Befragung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) hat zuletzt ergeben, dass als fremd wahrgenommene Befragte etwa doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert werden wie solche, auf die dies nicht zutrifft. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt der nicht-repräsentative Afrozensus. Nicht ohne Grund also werden Handlungsweisen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im öffentlichen Diskurs zunehmend diskutiert. „Über Rassismus und Diskriminierung in der polizeilichen Arbeit außerhalb von Personenkontrollen wissen wir aber viel zu wenig“, erklärt Professor Tobias Singelnstein, Kriminologe und Strafrechtler an der Goethe-Universität. Deshalb hat er gemeinsam mit Eva Groß, Professorin für Kriminologie und Soziologie an der Polizeiakademie Hamburg, eine Studie auf den Weg gebracht, die diese Erkenntnislücke füllen soll. Das auf drei Jahre angelegte Kooperationsprojekt „Rassismus und Diskriminierungserfahrung im Polizeikontakt“ (RaDiPol) wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit etwa 630.000 Euro gefördert, zehn Forschende sind beteiligt.
Vom 3. März bis 3. April 2025 läuft zunächst eine repräsentative Bevölkerungsbefragung. Im Rahmen einer Stichprobenziehung wurden aus den Einwohnermelderegistern von fünf deutschen Großstädten (Berlin, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, München) per Zufall 100.000 Personen ausgewählt; sie erhalten nun im Befragungszeitraum einen Brief mit Link zu einem Online-Fragebogen. „Je höher die Rücklaufquote ist, desto präzisere Aussagen zur Problemlage können wir treffen“, betont Professorin Groß. Ergänzt wird die quantitative Bevölkerungsbefragung durch 60 qualitative Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei und zivilgesellschaftlichen Gruppen. In diesen Interviews werden die verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven erhoben. Professor Tobias Singelnstein, Co-Leiter der Studie, erläutert: „Es geht uns darum, die Ergebnisse aus der Bevölkerungsbefragung und die Einschätzungen von Polizistinnen und Polizisten zusammenzuführen, die im Vollzug oder bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen staatliche Aufgaben übernehmen.” Bislang wurden Betroffenenerfahrungen und polizeiliche Wahrnehmungen zumeist getrennt voneinander untersucht.